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Führerschein ab 17

 

 

Begleitetes Fahren mit 17 ist eine Sonderregelung in Deutschland bei der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Dabei wird es Jugendlichen bereits mit 17 Jahren ermöglicht, eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben. Diese Fahrerlaubnis ist jedoch mit der Auflage verbunden, zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson zu fahren. Ziel der Regelung ist es, die hohen Unfallquoten bei Fahranfängern zu senken.

 

Voraussetzung der Begleitperson(en):

  • mindestens 30 Jahre alt
  • 5 Jahre ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder der alten Klasse 3
  • nicht mehr als 3 Punkte

 

 

 

 

 

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